Campingprojekt Hinterstoder – Ball liegt bei Gemeinde, Land übernimmt strengere Rechtsauffassung des Höchstgerichts
„Die Aufhebung von Teilen des Örtlichen Entwicklungsplanes und des Flächenwidmungsplans sowie des Bebauungsplans für ein Campingresortprojekt in Hinterstoder durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte deswegen, weil das Höchstgericht eine strengere Rechtsauffassung betreffend ‚Grundlagenforschung und Interessensabwägung‘ seitens der Gemeinde angewendet hat als die Abteilung Raumordnung des Landes OÖ in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde. Wobei auch das Landesverwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde anerkannt hat. Selbstverständlich wird die Abteilung Raumordnung künftig die strengere Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes anwenden“, betonte Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner in der Beantwortung der Anfrage der Grünen zu diesem Projekt in der heutigen Sitzung des OÖ. Landtags. „Zugleich ist festzustellen, dass Aussagen, die Widmungsentscheidungen wären ohne ausreichende Grundlagenforschung und Interessensabwägung erfolgt, nicht zutreffen. Denn das Höchstgericht hat nur bemängelt, dass die entsprechenden Unterlagen nachgereicht und nicht vom Gemeinderat beschlossen worden sind.
(Foto: Land OÖ / Margot Haag)