Raum- und Bauordnungspaket tritt in Kraft – Ausgleichzahlungen als Alternative zum Abriss
Nach langer und intensiver Vorarbeit ist das von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner angekündigte Gesetzespaket zur Widmungsergänzung bei Baufehlern nun offiziell in Kraft getreten. Ziel dieser Neuregelung ist es, betroffenen Eigentümer/innen die Möglichkeit zu bieten, durch Ausgleichszahlungen bestehenden Wohnraum zu erhalten und damit Existenzen zu sichern. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine „Generalsamnestie“ für illegale Bauten. Die Gesetzesnovelle legt strenge Voraussetzungen für eine nachträgliche Widmungsergänzung fest. So sind beispielsweise vollständige „Grünlandbauten“, klassische „Schwarzbauten“ – sowie Bauwerke, die nicht dem Wohn- oder gewerblichen Zweck dienen, wie Gartenhütten oder Swimmingpools, grundsätzlich von der neuen Regelung im Oö. Raumordnungsgesetz und in der Oö. Bauordnung ausgeschlossen.
(Foto: Land OÖ/Daniel Kauder, Verwendung mit Quellenangabe)